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Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz - Verzahnung von Lobbyregister, exekutiver Fußspur und Onlinekonsultationsverfahren

Derzeit plant die Ampelkoalition, das Lobbyregistergesetz, welches am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, bis Ende 2023 zu reformieren. Hierfür haben die Koalitionspartner einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während nach dem Koalitionsentwurf weiterhin wichtige Interessensgruppen pauschal ausgenommen bleiben, sollen die Dokumentationspflichten für die registrierungspflichtigen Interessenvertreter:innen wiederum erheblich ausgeweitet werden.

 

Der bfub hat den Aufruf mitgezeichnet.

 

Den vollständigen Aufruf finden Sie hier.

 

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