Stellungnahmen
bfub-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz)
Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Gudrun Pinn, Klima- und abfallpolitische Sprecherin des bfub, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes verfasst.
Deponierung von Bauschutt in Brandenburg darf nur noch die absolute Ausnahme sein
PM 2. März 2023 | Abfall, Flächenschutz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Land Brandenburg muss in der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans die Wiederverwendung und Verwertung forcieren
Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. und LAUB - Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg e.V.
Zentrales Ziel des Teilplans „Mineralische Abfälle“ des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans muss eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mindestens 90 Prozent sein. Dabei ist eine weitestgehend mögliche Reduzierung von Maßnahmen zur Verfüllung bzw. sonstigen Verwertung zugunsten von höherwertigen Behandlungsformen der Wiederverwendung und des Recyclings anzustreben. Das fordern der Umweltverband BUND Berlin (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin) e.V. sowie der Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg (LAUB) e. V. in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Land Brandenburg im Rahmen der bis 3. März laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Landesplans für den Zeitraum bis zum Jahr 2031.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Stellungnahme_BUND-Berlin_LAUB_AWP_Mineral_Abfälle_Brdbg
Warum Abfallverbrennung keine Säule der Kreislaufwirtschaft ist
Stellungnahme der Umweltverbände DUH, NABU, BUND und bfub
Anlässlich des Abstimmungsprozesses zur Aufnahme der Müllverbrennung in das Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) hat der bfub durch seine Abfall- und klimapolitische Sprecherin Gudrun Pinn gemeinsam mit den Umweltverbänden DUH, NABU und BUND eine umfangreiche Stellungnahme formuliert, die in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Müll und Abfall (09/22) veröffentlicht worden ist.
Unter dem Titel: „Warum Abfallverbrennung keine Säule der Kreislaufwirtschaft ist“ sind dazu 7 Kernthesen ausgeführt:1. Abfallverbrennung konterkariert Klimaschutzziele
2. Abfallverbrennung heizt den Klimawandel an
3. Verbrennungsanlagen sorgen für hohe Siedlungsabfallmengen
4. Abfallverbrennung verlangsamt die Wärmewende
5. Abfallverbrennung gilt laut Taxonomieverordnung nicht als nachhaltig
6. Abfallverbrennung gehört in den Emissionshandel
7. Kreislaufwirtschaft muss politisch gestärkt werden.
Zur vollständigen Stellungnahme:
Stellungnahme Abfallverbrennung Müll und Abfall 09/22
© Copyright Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2022 - (muellundabfall.de)
„Die gemeinsamen Aktivitäten der Umweltverbände zur Abfallverbrennung im BEHG haben bislang einen sichtbaren Erfolg: Sollte es in der zweiten Lesung im Bundestag zu keiner Änderung mehr kommen, wird das BEHG ab 2023 auf die Abfallverbrennung ausgeweitet.“
Gudrun Pinn, Abfall- und klimapolitische Sprecherin des bfub
Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)"
Würzburg, 14. Juni 2022
Die Stellungnahme des bfub e.V. dient insbesondere der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und unterstützt die Stellungnahmen der Umweltverbände BUND, NABU und DUH.
Ziel
Als langjähriger Vertreter der Kreislaufwirtschaft begrüßt der bfub in besonderem Maße die Aufnahme der Abfallverbrennung in den Emissionshandel und die gesetzliche Anpassung des BEHG.
Mit dieser Zielrichtung liegt unser Interesse in erster Linie an der Einhaltung des Zeitplans und dem Beginn der Umsetzung des novellierten Gesetzes ab Januar 2023.
Hintergrund
Die wirtschaftlichen Vorteile der Abfallverbrennung gegenüber der stofflichen Verwertung hat u.a. dazu geführt, dass die Verbrennung ausgebaut und dabei das Recycling und die Rückführung von Rezyklaten in den Stoffkreislauf vernachlässigt worden ist. Diese Entwicklung nimmt unter dem Druck des Kohleausstiegs und der Substitution von Kohle und Gas durch Abfall u.a. in der Fernwärmeversorgung aktuell zu. Zumal die Treibhausgasemissionen aus der Abfallverbrennung derzeit noch gleich Null gesetzt sind und Abfälle als regenerative Energieträger gerechnet werden, wodurch die Abfallwärme unberechtigterweise einen hohen Klimavorteil erhält.
Dies hat zur Folge, dass in den Studien der Fernwärmeerzeuger ein Mehr an Abfallwärme zu einem Mehr an Klimaschutz führt und der Ausbau der Abfallverbrennung vor diesem Hintergrund zunimmt.
Dieser Fehlsteuerung kann mit einem CO2-Preis begegnet werden.
Problem
Die Anpassung des BEHG für den Brennstoff Abfall erfordert Ausgestaltungsregelungen, die z.T. sehr kompliziert und aufwändig sind. Wenn alle Abfallanlagen aus der 4. BImSchV (Anhang 1, 8.1) aufgenommen werden, wirft das Probleme für einzelne Anlagen auf, die besonderer Regelungen bedürfen. In keinem Fall sollten jedoch Sonderabfallverbrennungsanlagen unter dem Lobbydruck ausgenommen werden.
Angesichts des Zeitdrucks sollte unseres Erachtens auf kleinteilige Regelungen verzichtet und besondere Probleme einer späteren Korrektur bzw. Anpassung überlassen werden. Wichtig ist, dass die Abfallverbrennung ab 2023 in den Emissionshandel aufgenommen wird.
Biogene Abfallemissionen
In einem späteren Schritt sollten nicht nur CO2-Emissionen aus fossilen Abfällen, sondern auch aus biogenen Abfällen in den Emissionshandel einbezogen werden.
Denn Abfallverbrennungsanlagen verfeuern nicht nur Kunststoffe und andere Abfälle fossiler Herkunft, sondern in erheblichem Umfang auch Abfälle biogener Natur (machen ca. die Hälfte aller Restmüllabfälle aus). Insgesamt verursachen Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland damit 24 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Nur den fossilen Anteil mit einem CO2-Preis zu belasten, schafft keine ausreichende Klimaentlastung, sondern neue Wettbewerbsverschiebungen und Belastungen durch die Vernichtung von wertvollen Pflanzennährstoffen (Stickstoff und Phosphor), Humus usw. sowie von wertvollen nachwachsenden Rohstoffen.
BEHG_bfub-Stellungnahme 14.06.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Einwegkunststofffondsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf soll die "Erweiterte Herstellerverantwortung" für Einwegkunststoffprodukte – wie vorgesehen in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – umgesetzt werden. Dessen Ziel ist die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt, insbesondere durch Vermüllung, zu verringern. Dafür sollen Hersteller die entstehenden Kosten für die Beseitigung, Reinigung und Sensibilisierung übernehmen indem sie in einen „Einwegkunststofffond“, angesiedelt beim UBA, einzahlen. Zu bezweifeln bleibt laut dem vorliegenden Entwurf, ob überhaupt bestehende Reinigungsaktionen vollständig finanziert werden können. Im Sinne des Meeresschutzes und der EU-Richtlinie wären jedoch in Zukunft vermehrte Reinigungen und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Zur Stellungnahme:
BUND_bfub_Stellungnahme_Einwegkunststofffond_04-2022
Stellungnahme des Runden Tisch Reparatur zum Referentenentwurf des Elektronik- und Elektrogerätegesetzes (ElektroG)
Oktober 2020
Bis Mitte Oktober konnten Verbände ihre Meinung zum aktuellen Entwurf des neuen Elektrogesetzes äußern. Der Runde Tisch Reparatur und seine Partner haben die Änderungen im Rahmen einer Stellungnahme kommentiert und fordern weitergehende Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Förderung der Reparatur in Deutschland.
Unterstützer der Stellungnahme: BUND, bfub, Germanwatch, IFIXIT und VANGEROW GmbH
Grundsätzliches:
Der Runde Tisch Reparatur begrüßt die Änderungen im Referentenentwurf des ElektroG bezüglich des verbesserten Regelungsstands zur Wiederverwendung von Altgeräten und einer erweiterten Herstellerinformationspflicht über die Rücknahme von Altgeräten. Darüber hinaus ist die Ausweitung der Begriffsbestimmung „Vertreiber“ auf Online-Marktplätze und Fullfilment-Dienstleister wichtig, um den Vollzug gegenüber Drittland-Trittbrettfahrern zu verbessern. Auch die Änderungen und Ergänzungen über Rücknahmekonzepte der Hersteller sind begrüßenswert, auch wenn sie in ihrer Tiefe nicht den Forderungen der Zivilgesellschaft entsprechen. Insbesondere mangelt es dem ElektroG an einem Konzept, wie die Beteiligung von Online-Händlern an Kosten und Umsetzung der Sammel- und Rücknahmesysteme auszugestalten ist.
Zur vollständigen Stellungnahme:
- RTR Stellungnahme ElektroG Oktober 2020 (PDF | 165 kb)
Keine Kreislaufwirtschaft ohne Reparatur
Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Runder Tisch Reparatur e.V., iFixit und Bundesverband Umweltberatung (bfub) e.V.
Berlin, 12.02.2020. Die Abfallgesetzgebung der EU erhält einen neuen Anstrich – und damit auch das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen Überarbeitung heute im Kabinett diskutiert werden soll. Der Runde Tisch Reparatur und seine Partner iFixit und der Bundesverband für Umweltberatung fordern die volle Ausschöpfung des Potenzials, das in diesem Gesetz liegt.
Die Segel sind gesetzt: Mit neuen Regelungen zur Abfallvermeidung will die EU sich klar für eine Kreislaufwirtschaft positionieren. Ein erneuertes Kreislaufwirtschaftsgesetz für Deutschland soll der Wieder- und Weiterverwendung von Ressourcen künftig einen höheren Stellenwert einräumen – und damit auch der Reparatur und Reparaturfreundlichkeit von Produkten.
Der Runde Tisch Reparatur begrüßt diese Entwicklung, fordert aber konkretere Vorgaben für praxistaugliche Maßnahmen als bisher im Referentenentwurf von September 2019 vorgesehen. Die sind nötig, damit VerbraucherInnen, Unternehmen und öffentliche Institutionen Abfallvermeidung auch tatsächlich in ihren Alltag integrieren können.
“Dass das Gesetz technische Langlebigkeit und Reparierbarkeit fördern will, ist löblich”, erklärt Gudrun Pinn, Erweiterter Vorstand des Bundesverband Umweltberatung. “Damit das Realität wird, müssen Hersteller jedoch stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Beispielsweise darf nicht zugelassen werden, dass funktionstüchtige Ware einfach sinnlos zerstört wird.” Der bisherige Vorschlag ist darauf bezogen nicht deutlich genug.
Voraussetzungen für Langlebigkeit schaffen
Auch das im Entwurf vorgesehene reparaturfreundliche Produktdesign allein ist nicht genug: “Reparierbarkeit muss unter anderem bedeuten, dass relevante Ersatzteile über einen bestimmten Mindestzeitraum verfügbar sind. Das kann nicht nur über das Produktdesign geregelt werden”, so Johanna Sydow, Vorstandsvorsitzende des Runden Tisch Reparatur.
“Reparatur muss als Option wahrnehmbar sein”, sagt Matthias Huisken, Geschäftsführer von iFixit Europe. “Viele Geräte werden vorzeitig entsorgt. Das ließe sich, wie unsere Erfahrung zeigt, vermeiden, indem die Verfügbarkeit von Reparaturinformationen gewährleistet wird und gleichzeitig Ersatzteile für VerbraucherInnen erschwinglich sind.”
Ressourcen im Kreislauf halten
Im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes müssen Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie etwa der Erwerb von gebrauchten und reparaturfreundlichen Produkten und der Einsatz von Sekundärrohstoffen und Recycling-Werkstoffen zudem stärker in die Praxis der öffentlichen Beschaffung integriert werden.
Was nicht mehr repariert werden kann, sollte weitestgehend vor der Entsorgung bewahrt werden: Der Runde Tisch Reparatur schlägt zur Förderung von Wiederverwendung vor, dass Reparatur-Initiativen und andere gemeinnützig agierende Akteure von ihrer Kommune Zugriff zum Beispiel auf Elektroaltgeräte erhalten, die noch funktionierende Bauteile beinhalten. Die Entsorgung und teilweises Recycling sollten stets als letzter Ausweg gehandhabt werden – dann, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind eine Sache im Kreislauf zu halten.
Über Runder Tisch Reparatur e.V.
Der Runde Tisch Reparatur vereint seit 2015 Organisationen aus den Bereichen Handwerk, Umwelt- und Verbraucherschutz, Wissenschaft, Beratung und ehrenamtlicher Reparatur. Der Verein setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern auf nationaler und europäischer Ebene für ein universelles Recht auf Reparatur ein, das unter anderem reparaturfreundliches Produktdesign und Zugang zu Ersatzteilen umfasst.
Kontakt für Rückfragen
Runder Tisch Reparatur
Email: | Koordination
Tel.: +49 151 1788 9535
Stellungnahme zur Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)
natureplus e.V. bezieht Position zur Fortschreibung des Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III) der Bundesregierung. 17.01.2020
Durch Kreislaufwirtschaft Ressourcen schonen, Klima schützen und Menschen stärken
Positionspapier des Runden Tisches Reparatur e.V. zum Referentenentwurf vom 5. August 2019 im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Januar 2020
Unter Mitarbeit von Gudrun Pinn, Abfallpolitische Sprecherin des bfub e.V.
Positionspapier RTR zum Kreislaufwirtschaftsgesetz Januar 2020
Stellungnahme des Bundesverbandes für Umweltberatung (bfub ) e.V. zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG-E) bzw. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
Vorbemerkung:
Der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) e.V. begrüßt die Umsetzung der geänderten Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht, insbesondere die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Im Detail fehlen dem Gesetz jedoch Schärfungen, Konkretisierungen und Präzisierungen, was insbesondere Anforderungen an den Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz betrifft. In dieser Hinsicht unterstützt der bfub die Stellungnahmen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie des Naturschutzbund Deutschland (NABU) und des Runden Tisch Reparatur e.V. Im Sinne des vorsorgenden Umweltschutzes befasst sich der bfub mit Abfall- und Umweltberatung und kümmert sich um eine adäquate Aufklärung der Verbraucher. Viele Mitglieder sind in der Abfall- und Umweltberatung seit langen Jahren beruflich tätig und kennen die mangelnde personelle Ausstattung aus eigener Erfahrung. Viele Verbraucher sind hinsichtlich der Abfalltrennung und des Recyclings verunsichert und benötigen eine kontinuierliche und institutionalisierte Beratung. Deshalb begrüßt der bfub die Stärkung der Abfallberatung und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere, wenn es um neue Wege zur Produktverantwortung, zur Abfallvermeidung, zu verursachergerechten Abfallgebühren und zu einer ressourcenschonenden Beschaffung (§ 45) geht. Die umweltfreundliche Beschaffung ist eine der langjährigen Kernaufgaben des bfub. Vor dem Hintergrund ihrer Marktmacht ist die Beschaffung grundsätzlich geeignet für Ressourcen- und Klimaschutz die nötige Marktdurchdringung zu erreichen. Insofern liegt es für den bfub in besonderem Interesse, dass die Änderungsvorschläge zum § 45 Pflichten der öffentlichen Hand im Referentenentwurf erhalten bleiben und in der Ressortabstimmung nicht durch Ausnahmeregelungen zurückgenommen oder „verwässert“ werden. 05.08.2019
Zur Stellungnahme:
bfub-Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 05.08.2019