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Stellungnahmen

bfub-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz)

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Gudrun Pinn, Klima- und abfallpolitische Sprecherin des bfub, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wärmeplanungsgesetzes verfasst.
 

Zur Stellungnahme

Deponierung von Bauschutt in Brandenburg darf nur noch die absolute Ausnahme sein

PM 2. März 2023 | Abfall, Flächenschutz, Klimaschutz, Nachhaltigkeit

Land Brandenburg muss in der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans die Wiederverwendung und Verwertung forcieren

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin e.V. und LAUB - Landesverein der UmweltberaterInnen  in Berlin und Brandenburg e.V.

Zentrales Ziel des Teilplans „Mineralische Abfälle“ des Brandenburger Abfallwirtschaftsplans muss eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mindestens 90 Prozent sein. Dabei  ist eine weitestgehend mögliche Reduzierung von Maßnahmen zur Verfüllung bzw. sonstigen Verwertung zugunsten von höherwertigen Behandlungsformen der Wiederverwendung und des Recyclings anzustreben. Das fordern der Umweltverband BUND Berlin (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Berlin) e.V. sowie der Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg (LAUB) e. V. in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Land Brandenburg im Rahmen der bis 3. März laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Landesplans für den Zeitraum bis zum Jahr 2031.

Zur vollständigen Pressemitteilung

Stellungnahme_BUND-Berlin_LAUB_AWP_Mineral_Abfälle_Brdbg

 

Warum Abfallverbrennung keine Säule der Kreislaufwirtschaft ist
Stellungnahme der Umweltverbände DUH, NABU, BUND und bfub

Anlässlich des Abstimmungsprozesses zur Aufnahme der Müllverbrennung in das Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) hat der bfub durch seine Abfall- und klimapolitische Sprecherin Gudrun Pinn gemeinsam mit den Umweltverbänden DUH, NABU und BUND eine umfangreiche Stellungnahme formuliert, die in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Müll und Abfall (09/22) veröffentlicht worden ist. Müll und Abfall 09/22 - Cover

Unter dem Titel: „Warum Abfallverbrennung keine Säule der Kreislaufwirtschaft ist“ sind dazu 7 Kernthesen ausgeführt:1. Abfallverbrennung konterkariert Klimaschutzziele

2. Abfallverbrennung heizt den Klimawandel an

3. Verbrennungsanlagen sorgen für hohe Siedlungsabfallmengen

4. Abfallverbrennung verlangsamt die Wärmewende

5. Abfallverbrennung gilt laut Taxonomieverordnung nicht als nachhaltig

6. Abfallverbrennung gehört in den Emissionshandel

7. Kreislaufwirtschaft muss politisch gestärkt werden.

Zur vollständigen Stellungnahme:

Stellungnahme Abfallverbrennung Müll und Abfall 09/22

© Copyright Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2022 - (muellundabfall.de)

„Die gemeinsamen Aktivitäten der Umweltverbände zur Abfallverbrennung im BEHG haben bislang einen sichtbaren Erfolg: Sollte es in der zweiten Lesung im Bundestag zu keiner Änderung mehr kommen, wird das BEHG ab 2023 auf die Abfallverbrennung ausgeweitet.“
Gudrun Pinn, Abfall- und klimapolitische Sprecherin des bfub

 
Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)"

Würzburg, 14. Juni 2022

Die Stellungnahme des bfub e.V. dient insbesondere der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und unterstützt die Stellungnahmen der Umweltverbände BUND, NABU und DUH.

 

Ziel
Als langjähriger Vertreter der Kreislaufwirtschaft begrüßt der bfub in besonderem Maße die Aufnahme der Abfallverbrennung in den Emissionshandel und die gesetzliche Anpassung des BEHG.
Mit dieser Zielrichtung liegt unser Interesse in erster Linie an der Einhaltung des Zeitplans und dem Beginn der Umsetzung des novellierten Gesetzes ab Januar 2023.

 

Hintergrund
Die wirtschaftlichen Vorteile der Abfallverbrennung gegenüber der stofflichen Verwertung hat u.a. dazu geführt, dass die Verbrennung ausgebaut und dabei das Recycling und die Rückführung von Rezyklaten in den Stoffkreislauf vernachlässigt worden ist. Diese Entwicklung nimmt unter dem Druck des Kohleausstiegs und der Substitution von Kohle und Gas durch Abfall u.a. in der Fernwärmeversorgung aktuell zu. Zumal die Treibhausgasemissionen aus der Abfallverbrennung derzeit noch gleich Null gesetzt sind und Abfälle als regenerative Energieträger gerechnet werden, wodurch die Abfallwärme unberechtigterweise einen hohen Klimavorteil erhält.

Dies hat zur Folge, dass in den Studien der Fernwärmeerzeuger ein Mehr an Abfallwärme zu einem Mehr an Klimaschutz führt und der Ausbau der Abfallverbrennung vor diesem Hintergrund zunimmt.
Dieser Fehlsteuerung kann mit einem CO2-Preis begegnet werden.

 

Problem
Die Anpassung des BEHG für den Brennstoff Abfall erfordert Ausgestaltungsregelungen, die z.T. sehr kompliziert und aufwändig sind. Wenn alle Abfallanlagen aus der 4. BImSchV (Anhang 1, 8.1) aufgenommen werden, wirft das Probleme für einzelne Anlagen auf, die besonderer Regelungen bedürfen. In keinem Fall sollten jedoch Sonderabfallverbrennungsanlagen unter dem Lobbydruck ausgenommen werden.
Angesichts des Zeitdrucks sollte unseres Erachtens auf kleinteilige Regelungen verzichtet und besondere Probleme einer späteren Korrektur bzw. Anpassung überlassen werden. Wichtig ist, dass die Abfallverbrennung ab 2023 in den Emissionshandel aufgenommen wird.

 

Biogene Abfallemissionen
In einem späteren Schritt sollten nicht nur CO2-Emissionen aus fossilen Abfällen, sondern auch aus biogenen Abfällen in den Emissionshandel einbezogen werden.
Denn Abfallverbrennungsanlagen verfeuern nicht nur Kunststoffe und andere Abfälle fossiler Herkunft, sondern in erheblichem Umfang auch Abfälle biogener Natur (machen ca. die Hälfte aller Restmüllabfälle aus). Insgesamt verursachen Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland damit 24 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Nur den fossilen Anteil mit einem CO2-Preis zu belasten, schafft keine ausreichende Klimaentlastung, sondern neue Wettbewerbsverschiebungen und Belastungen durch die Vernichtung von wertvollen Pflanzennährstoffen (Stickstoff und Phosphor), Humus usw. sowie von wertvollen nachwachsenden Rohstoffen.


BEHG_bfub-Stellungnahme 14.06.2022

 
 
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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Einwegkunststofffondsgesetz
April 2022
Gemeinsame Stellungnahme von BUND und bfub

Mit dem Gesetzentwurf soll die "Erweiterte Herstellerverantwortung" für Einwegkunststoffprodukte – wie vorgesehen in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – umgesetzt werden. Dessen Ziel ist die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt, insbesondere durch Vermüllung, zu verringern. Dafür sollen Hersteller die entstehenden Kosten für die Beseitigung, Reinigung und Sensibilisierung übernehmen indem sie in einen „Einwegkunststofffond“, angesiedelt beim UBA, einzahlen. Zu bezweifeln bleibt laut dem vorliegenden Entwurf, ob überhaupt bestehende Reinigungsaktionen vollständig finanziert werden können. Im Sinne des Meeresschutzes und der EU-Richtlinie wären jedoch in Zukunft vermehrte Reinigungen und Sensibilisierungsmaßnahmen.

 

Zur Stellungnahme:

BUND_bfub_Stellungnahme_Einwegkunststofffond_04-2022


Stellungnahme des Runden Tisch Reparatur zum Referentenentwurf des Elektronik- und Elektrogerätegesetzes (ElektroG)

Keine Kreislaufwirtschaft ohne Reparatur

 

Gemeinsame Pressemitteilung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Runder Tisch Reparatur e.V., iFixit und Bundesverband Umweltberatung (bfub) e.V.

 

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